Eine neue Verordnung
Am 1. April 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/660. Erstmals werden spezifische Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wurfscheiben festgelegt.
Reduktion: 99% der PAK-Emissionen.
Was wird verboten?
Ab 22. April 2026: Grenzwert 50 mg/kg.
Warum?
Steinkohlenteerpech als Bindemittel setzt PAK frei.
Zeitplan
12-monatige Übergangsfrist. Ab 22. April 2026 gilt der Grenzwert endgültig.
Konforme Alternativen
VIVAZ Natura: 0 mg/kg PAK. Eco Star: unter 50 mg/kg.
Vorbereitung
- Bestand prüfen
- PAK-Zertifikate anfordern
- Alternativen testen
- Logistik planen
Fazit
Die Verordnung markiert einen Wendepunkt. Bewährte Alternativen existieren bereits.


